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Dämmtechnik

 

Dämmtechnik

Dämmung
Nicht nur bei neuen Bauvorhaben, sondern vor allem bei Modernisierungen and Ausbauten spielt die richtige Wärmedämmung im Dach eine wichtige Rolle. Die Gewinnung von zusätzlichem, preiswertem Wohn und Nutzraum z.B. im Steildach ist ohne die energiesparende and umweltschonende Wärmedämmung undenkbar. Sie schafft erst die Voraussetzung für ein gesundes Wohnen and bietet, je nach dem eingesetzten Verfahren, auch erweiterte gestalterische Möglichkeiten in Dachräumen. Die Dämmung im Steildach hat vielfältige Anforderungen zu erfüllen, die über die Wärmedämmung weit hinausgehen. Eine fachmännisch ausgeführte Dämmung leistet einen wichtigen Beitrag zum Schallschutz, vorbeugenden Brandschutz und Feuchtigkeitsschutz.
Sparrendämmung wird die Wärmedämmung auf eine Flächenschalung aufgebracht. Dadurch können die freiliegenden sichtbaren Sparren geschickt in die Innenraumgestaltung mit einbezogen werden. Sie muß die strengen Richtlinien des Gesetzgebers erfüllen und bis ins kleinste Detail perfekt ausgeführt sein, um unnötige Wärmeverluste zu vermeiden. Zur Wärmedämmung werden überwiegend Mineralfaserprodukte verwendet, die im Sprachgebrauch auch als "Steinwolle" bekannt sind.

Sie werden aus Kalkstein und Dolomit hergestellt und sind ökologisch unbedenklich. Ihre hohe Alterungsbeständigkeit garantiert eine dauerhafte Dämmleistung. Mineralfaser ist nicht brennbar und verwittert nicht. Dämmstoffe stehen in Platten und Rollenform sowie in unterschiedlichen Dicken und Abmessungen zur Verfügung. Je nach Art der erforderlichen Dämmung setzt der Dachdecker das entsprechende Material ein. Bei der Dämmung zwischen den Sparren wird der Dämmstoff entweder mit einem Freiraum zur Hinterlüftung verlegt, oder es wird eine sogenannte Sparrenvolldämmung ausgeführt, bei der diffusionsoffene Unterspannbahnen verwendet werden. Bei der Auf geeignete Methode zeitgemäßen Wärme- und Kälteschutz zu erreichen. Eine Alternative zur Dämmung mit Mineralfasermatten und -platten in Neu- und Altbauten sind Elemente aus formgeschäumtem Polystyrol, die die Vorteile einer dichten Dachschalung mit funktionssicherer hochwertiger Wärmedämmung verbinden. Die rationelle Verlegtechnik über den Sparren macht diese Systeme für den nachträglichen Einbau besonders geeignet.

Energieausweis

EnEV 2007 und Energieausweis für Gebäude
Am 01.10.2007 ist die Energieeinsparverordnung 2007 in Kraft getreten . Zu den Neuerungen zählt u. A. die Einführung von Energieausweisen im Gebäudebestand. Ziel des Energieausweises ist es die Energieeffizienz von Gebäuden vergleichbar zu machen und damit Markttransparenz im Gebäudebereich zu erzielen.

Energieausweis für Gebäude - Grundsätze
Das 10 Jahre gültige Dokument muss vom Gebäudeeigentümer in Zukunft immer dann vorgelegt werden, wenn ein Haus oder der Teil eines Gebäudes verkauft oder neu vermietet, bzw. verpachtet oder verleast wird. Mit Hilfe eines Bandtacho- Labels wird das jeweilige Gebäude mit verschiedenen Gebäudestandards verglichen. Sofern sinnvoll erhält der Gebäudeeigentümer vom Aussteller zusätzlich kurz gefasste, fachliche Sanierungsempfehlungen.

Label-Varianten im Energieausweis

Detailansicht
Label-Varianten im Energieausweis (Beispiel: Bedarfsvariante Nichtwohngebäude)
Quelle: EnEV 2007

Bei Nichtwohngebäuden geht neben der Gebäudehülle und der Heizungsanlage auch die Effizienz von Klimatisierung und Beleuchtung in den Vergleich ein. Für Nichtwohngebäuden mit mehr als 1000 m² Nutzfläche, in denen Behörden für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen und die deshalb von diesen Menschen häufig aufgesucht werden, sind grundsätzlich Energieausweise auszustellen. Der Eigentümer hat hier den Energieausweis an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle auszuhängen.

Energieausweis für Gebäude - Fristen
Für Wohngebäude der Baufertigstellungsjahre bis 1965 müssen Energieausweise ab dem 01.07.2008 und für später errichtete Wohngebäude ab dem 01.01.2009 im Zusammenhang mit einer Neuvermietung oder einem Verkauf zugänglich gemacht werden. Für Nichtwohngebäude ist der 01.07.2009 der Stichtag.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Beim Bedarfsausweis wird auf Grundlage der energetischen Qualität von Gebäudehülle und haustechnischen Anlagen mit Hilfe standardisierter Randbedingungen nach technischen Regeln der Energiebedarf des Gebäudes ermittelt.

Beim Verbrauchsausweis erfolgt die Einordnung des Gebäudes mit Hilfe eines Energieverbrauchkennwertes, der aus dem Energieverbrauch von drei aufeinanderfolgenden Jahren für die Beheizung und die zentrale Warmwasserbereitung (bei Nichtwohngebäuden zusätzlich Beleuchtung und Klimatisierung) ermittelt wird. Hierbei werden auch das Klima und längere Leerstände rechnerisch berücksichtigt.

Die Eigentümer der meisten Gebäude haben die Wahlfreiheit zwischen einem "Bedarfs-" und einem "Verbrauchsausweis". Beim Neubau sind grundsätzlich- und bei älteren unsanierten Wohngebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten nach einer Übergangsfrist nur Bedarfsausweise zulässig.

Energieausweis für Gebäude - Kosten
Bezüglich der Kosten für die Erstellung eines Energieausweises gibt es keine staatlichen Vorgaben. Der Preis ist zwischen Aussteller und Auftraggeber frei zu verhandeln und richtet sich nach der Art des Ausweises, Gebäudetyp und Größe des Gebäudes.

Energieausweis für gemischt genutzte Gebäude
In der Regel wird mit einem Energieausweis die Energieeffizienz des gesamten Gebäudes dargestellt. Im Falle gemischter Nutzung kann auch von diesem Prinzip abgewichen werden. So kann es z. B. erforderlich werden, dass für ein Gebäude zwei Energieausweise erstellt werden müssen. Dies ist dann der Fall, wenn ein Gebäude sowohl gewerblich als auch zu Wohnzwecken genutzt wird.

Wer darf Energieausweise ausstellen?
Energieausweise im Gebäudebestand dürfen ausschließlich von Fachleuten wie z. B. Bauvorlageberechtigten oder Architekten, Ingenieuren oder Handwerksmeistern und Technikern (Bau/Ausbau oder anlagentechnisches Gewerbe, Schornsteinfegerwesen) mit entsprechender Qualifikation, Berufserfahrung oder Nachweis einer entsprechenden Fortbildung ausgestellt werden. Handwerksmeister und Techniker erhalten nur für Wohngebäude eine Ausstellungsberechtigung. Im Neubau liegt es im Verantwortungsbereich der Bundesländer wer Energieausweise ausstellen darf (NRW: staatl. gepr. Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz, z.T. auch Bauvorlageberechtigte).

Auf einen Blick

EnEV 2007 bringt Einführung von Energieausweisen im Gebäudebestand
Energieausweise müssen bei Neuvermietung/Verkauf vorgelegt werden.
Energieausweise dürfen bei entsprechender fachlicher Eignung auch von eigenen Mitarbeitern ausgestellt werden.

Energieausweis für Gebäude - Ordnungswidrigkeiten
Wer den geforderten Energieausweis nicht, nur unvollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt oder wer Energieausweise ohne Berechtigung ausstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Im Energieeinspargesetz (EnEG) ist festgeschrieben, dass diese Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro belegt werden kann.

Gemäß der Umsetzungsverordnung zur Energieeinsparverordnung (EnEV-UVO) sind in Nordrhein-Westfalen die bei den Kommunen angesiedelten unteren Bauaufsichtsbehörden für die Ahndung der Ordnungswidrigkeiten zuständig.
Die Höhe der fälligen Bußgelder liegt dabei im Ermessen der jeweiligen Behörde. Es gibt keinen einheitlich verbindlichen Bußgeldkatalog.

Labelvarianten

Bei der Ausstellung von Energieausweisen kommt sowohl bei Wohn-, als auch bei Nichtwohngebäuden das so genannte "Tacho-Label" zum Einsatz. Die Einordnung in einen Farbverlauf auf einem Tachoband ermöglicht den direkten Vergleich der Energieeffizienz mit anderen Gebäuden. Hierbei können 2 Labelvarianten verwendet werden.

Bedarfsausweis

Wird im Zusammenhang mit der Erstellung eines Energieausweises der Energiebedarf eines Gebäudes rechnerisch ermittelt, kann mit Hilfe des Tacholabels der Primär- und Endenergiebedarf des untersuchten Gebäudes dargestellt werden. Die Ergebnisse lässt sowohl Rückschlüsse auf die zu erwartenden Nebenkosten für Heizung und Warmwasser, den energetischen Zustand des Gebäudes und die CO2 - Emissionen zu.

Verbrauchsausweis


Erfolgt die Erstellung des Energieausweises allein auf Grundlage von Verbrauchsdaten, so kommt eine andere Labelvariante zum Einsatz. Diese lässt nur Rückschlüsse auf die zu erwartenden Nebenkosten für Heizung und gegebenenfalls auch Warmwasser zu und bietet eine Vergleichsmöglichkeit des Verbrauchs mit anderen Gebäuden

Downloads

EnEV 2007 Achtung ! Die neue EnVE 2009 tritt zum 1. Oktober 2009 in Kraft

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EnEV 2009

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Energieausweis Muster

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Selfet Yagci Dachdeckermeister Klempnermeister
Dachdeckermeister
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Solarfachbetrieb
 
 

 

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